Welche Ziele haben wir uns gesetzt?

Änderung des bestehenden Kommunalabgabenrechts

Das erste Ziel der Initiative zur Abwehr von Erschließungsbeiträgen für Bestandsstraßen in Baden-Württemberg nämlich, eine Änderung des bestehenden Kommunalabgabenrechts durch den Landtag Baden-Württemberg, ist inzwischen auf dem Papier des Gesetzes erreicht. Aber das genügt nicht – es muss auch in der Praxis zur Anwendung kommen, und daran fehlt es noch immer!

Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht das Bundesverfassungsgericht zur Sanierung einer sogar noch deutlich jüngeren Straße um Stellungnahme ersucht, ob es verfassungsrechtlich zulässig sein kann, dass ein Kommunalabgabengesetz eine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen erlaubt.
Denn nur wenn eine grundlegende Weichenstellung der baden-württembergischen Verwaltungsrechtsprechung hin zu einer gänzlichen Abschaffung der bisherigen langjährigen Erhebungspraxis der Kommunen bei älteren Bestandsstraßen stattfindet, besteht für Betroffene die Chance, künftig von einem Erschließungsbeitragsbescheid und der damit verbundenen Zahlungsverpflichtung verschont zu bleiben.

Sensibilisierung der Öffentlichkeit

Ziel unserer Initiative ist es, der Öffentlichkeit aufzuzeigen, dass eine für die Betroffenen inakzeptable, oftmals sogar existenzbedrohende Ungleichbehandlung praktiziert wird, die unverzüglich zu beenden ist:
Für Grundstücke im bisher unbebauten Neubaugebiet fordern die Kommunen heutzutage regelmäßig sofort Erschließungsbeiträge und vereinbaren deren Bezahlung vertraglich mit den Bauwilligen. Diese können also vor dem Erwerb entscheiden, ob sie sich einen Neubau in dieser Ortschaft und Lage leisten wollen oder nicht.
Völlig anders verhält es sich bei bebauten Grundstücken an solchen Bestandsstraßen, die aus Sicht von potentiellen Erwerbern und ganz besonders von Anwohnern, die vielleicht schon ihr Leben lang dort wohnen, längst tatsächlich fertig sind, weil sie u. U. schon viele Jahrzehnte befahren werden.
Es gilt zu zeigen, dass Anlieger an älteren Ortsstraßen, die nach Jahrzehnten plötzlich mit einer sogenannten „erstmaligen endgültigen Herstellung“  konfrontiert werden, mit ihrer Not nicht alleine sind, wenn sie die Mittel für eine Beitragszahlung in Höhe eines fünf- oder sechsstelligen Euro-Betrages nicht aufbringen können.
Wir möchten diese Praxis in das Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken und Betroffene aktivieren bzw. ermutigen, gemeinsam mit uns dagegen anzugehen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – gemeinsam sind wir stark!

© Initiative zur Abwehr von Erschließungsbeiträgen für Bestandsstraßen BW