Willkommen bei der Initiative zur Abwehr von Erschließungsbeiträgen für Bestandsstraßen in Baden-Württemberg!

Hiobsbotschaft der Gemeinde: „Erstmalige endgültige Herstellung“ einer bestehenden Ortsstraße

Sind Sie Anlieger an einer älteren Ortsstraße in Baden-Württemberg?
Wurde oder wird demnächst bei Ihnen die Straße saniert und ein Erschließungsbeitrag gefordert?
Möchten Sie sich dagegen wehren?

Dann herzlich willkommen im Club!

Liebe Betroffene und Interessierte am Thema Erschließungsbeiträge in Baden-Württemberg!

Wir sind eine stetig wachsende Interessengemeinschaft, die die bisherige Verwaltungspraxis der Zwangserhebung von Erschließungsbeiträgen für die faktische bloße Sanierung von oftmals uralten Straßen in Baden-Württemberg nicht mehr hinnehmen will.

Als Bürger, die auch selbst betroffen sind, setzen wir uns landesweit ein für die Abwehr von nicht selten horrenden und ruinösen Zahlungsverpflichtungen durch die Auferlegung von Straßen-Erschließungsbeiträgen.

Gleich vorweg:

Es geht hier nicht um Erschließungsbeiträge für komplett neue Baugebiete und auch nur um die Situation in Baden-Württemberg.

So ähnlich könnte eine überraschende Zahlungsverpflichtung aussehen …

Sie sind sich nicht sicher …

… ob das Thema Ihr Grundstück betrifft? Oder welche Summen auf Sie zukommen werden? Wir würden Ihnen raten, schriftlich bei Ihrer Gemeinde nachzufragen. Wir haben für Sie zur Verwendung zwei Musterschreiben
(Musterschreiben Nr.1 – Auskunft über die erstmalige Erschließung
Musterschreiben Nr.2 – Anforderung von Informationen und Unterlagen)
vorbereitet.

Sie haben bereits Informationen von Ihrer Gemeinde vorliegen und haben noch Fragen dazu oder möchten die Höhe Ihrer in Aussicht stehenden Beiträge mit uns und unseren Lesern teilen? Gerne können Sie dies auch mit einem Bild von Ihnen in Ihrer Straße tun – siehe obige Bilder (Beispiel-Plakat mein Beitrag zur Straße). 
Sehr gerne würden wir uns darüber mit Ihnen austauschen . Wir sind immer an der Erweiterung unseres Netzwerks und der Liste der betroffenen Landkreise, Gemeinden und Straßen interessiert.

Diese Internetpräsenz …

… möchte eine Plattform sein für umfassende Informationen zu rechtlichen und praktischen Aspekten der scheinbaren Erschließung, in Wirklichkeit jedoch faktischen Sanierung von älteren Bestandsstraßen, und für die Kontaktaufnahme zwischen betroffenen Anliegern und  Anliegergemeinschaften. Gerade anfangs, wenn man mit der Ankündigung von Erschließungsbeiträgen konfrontiert wird, fühlt man sich erst einmal überfordert, hilflos und alleine. Aus einem beabsichtigten, vielfältigen Erfahrungs- und Meinungsaustausch soll sich die Gelegenheit zur gegenseitigen Hilfestellung ergeben.

… versteht sich als Informationsplattform zur sogenannten „erstmaligen endgültigen Herstellung“ von Ortsstraßen in Baden-Württemberg. 

Wir möchten Hintergründe der Erhebungspraxis von Erschließungsbeiträgen in unserem Bundesland transparent machen und Widersprüchlichkeiten des von Straßenanliegern als eine einzige große „Black Box“ empfundenen Erschließungsbeitragsrechts offenbar werden lassen.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, lesen Sie gerne mehr unter den folgenden anderen Rubriken sowie über unsere Motivation weiter unten.

Aktuelles

Worum geht es?

Betroffene Landkreise | Gemeinden

Wie sollte ich reagieren?

Welche Informationsrechte habe ich?

Links | Dokumente

Möglicherweise fragen Sie sich …

… wer sich hinter der Initiative zur Abwehr von Erschließungsbeiträgen für Bestandsstraßen BW verbirgt. Wir sind „ganz normale Bürger“ aus unterschiedlichen Regionen Baden-Württembergs. Wir sind altersmäßig bunt gemischt. Familien mit und ohne Kinder sind in unseren Reihen, Rentner, Vollzeitarbeitende, Angestellte und Selbstständige.
Was uns gemeinsam ist? Wir wohnen alle seit Jahren, mitunter seit Jahrzehnten, in einem Haus / einer Wohnung für die wir eine Jahrzehnte spätere Erhebung exorbitanter Erschließungsbeiträge nicht mehr erwartet haben und auch nicht mehr damit rechnen mussten.
Wir wollen dies nicht hinnehmen, weil das vom Bundesverfassungsgericht postulierte „Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit“ eine solche späte Erhebung verbietet. Deshalb fordern wir vom Land Baden-Württemberg, dass es sich auch daran hält.
Über Ihre tatkräftige Unterstützung – gerne mit eigenen Aktionen und politischer wie publizistischer Einflussnahme – und über Anregungen und Kritik freuen wir uns!

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Bitte beachten Sie:

Unsere Website dient nicht der Rechtsberatung und kann eine solche für das extrem komplizierte und intransparente Erschließungsbeitragsrecht auch nicht ersetzen. Sie soll lediglich die Möglichkeit eröffnen, den Erfahrungsschatz zu teilen und zu erweitern sowie Betroffene zusammenzuführen.
Wir bemühen uns um eine korrekte und ausgewogene Darstellung sämtlicher Inhalte. Diese ist gleichwohl in jeder Hinsicht unverbindlich, und wir müssen jegliche Haftung für eine etwaige Verwendung ihrer Inhalte durch Dritte ausschließen.

© Initiative zur Abwehr von Erschließungsbeiträgen für Bestandsstraßen BW