Handlungsmöglichkeiten

Aktuell stehen zwei neue Musterschreiben zur Verfügung.

Mit diesen können sich Betroffene an ihre Gemeinde/Stadt wenden, um Klarheit darüber zu bekommen, ob sie noch mit Erschließungsbeitragsforderungen rechnen müssen.
Wenn ja, sollte dies Anlass genug zu frühzeitigen Recherchen und Gegenmaßnahmen sein, noch bevor anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen wird.

© Initiative zur Abwehr von Erschließungsbeiträgen für Bestandsstraßen BW