Kommunalabgabengesetz geändert – Ausschlussfrist 20 Jahre

Das Land Baden-Württemberg hat jüngst mit einer Ergänzung seines Kommunalabgabengesetzes (KAG) eine zeitliche Obergrenze von 20 Jahren für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen eingeführt. Ob dies auch tatsächlich zu einer Beitragsbefreiung für geplagte Grundstücksanlieger an älteren Straßen führt, die einen Erschließungsbeitragsbescheid erhalten haben, verrät Ihnen die Rubrik „Worum geht es“ unter der Überschrift:
„Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg um Ausschlussfrist ergänzt – Ist ein Aufatmen Betroffener berechtigt?“

Ausschlussfrist, KAG, Kommunalabgabengesetz

© Initiative zur Abwehr von Erschließungsbeiträgen für Bestandsstraßen BW