Schlagwort: Grömbach

Neu in den Kreisen Freudenstadt und Rottweil

Von der Gemeinde Grömbach (Kreis Freudenstadt) wurde die Untere Straße und von Dunningen (Kreis Rottweil) die Dorfbachstraße in unser Verzeichnis aufgenommen.

Beiden Straßen und den meisten anderen in unserem Straßenverzeichnis gelisteten ist gemeinsam, dass für eine mögliche Beitragsfreiheit offenbar als einziges Kriterium die Eigenschaft der “historischen Straße” gelten soll. Völlig außer Acht gelassen wird die Frage, ob und wie lange die Anwohner in Genuss der “Vorteilslage” sind, d.h. dass es eine asphaltierte, entwässerte und beleuchtete Zufahrt zum Anliegergrundstück gibt. Trifft dies seit mindestens 20 bis 30 Jahren zu, handelt es sich bei aktuellen Straßenbauprojekten um Sanierungsmaßnahmen, die nicht unter die Beitragspflicht fallen. Strittig ist meistens die unterschiedliche Auslegung des Begriffs “Vorteilslage”.
Statt dieses Thema zumindest gründlich zu diskutieren, wird viel Zeit aufgewendet, um “mit den Bürgern gemeinsam” nach kostensparenderen Varianten des Ausbaus zu suchen. Damit wird von der wichtigen Frage abgelenkt, ob die Erhebung der Erschließungsbeiträge für diese Bestandsstraßen überhaupt rechtens ist.

Informieren Sie sich gerne unter “Worum geht es?” und anderen Rubriken über die rechtlichen Grundlagen.

© Initiative zur Abwehr von Erschließungsbeiträgen für Bestandsstraßen BW