Neues Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Am 03. November 2021 gab es zu einem Erschließungsbeitragsfall aus Rheinland-Pfalz ein neues Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Wie schon in früheren Jahren bekräftigten die Richter den Grundsatz, dass eine Vorschrift, die eine Beteiligung der Grundstücks-Eigentümer an den Erschließungskosten auch noch viele Jahre (> 20 Jahre) im Nachhinein ermöglicht, gegen das Gebot der Belastungsklarheit verstößt.
Für die Verfassungsrichter ist allein der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem für den Grundstückseigentümer die Vorteilslage entsteht. In dem Streitfall war diese Vorteilslage durch Straßenanbindung der Grundstücke bereits 1986 erfolgt, der Erschließungsbeitragsbescheid erging hingegen erst 2011.
Das neue Urteil lässt hoffen, dass damit viele schwebende Erhebungen von Erschließungsbeiträgen gar nicht erst zur Umsetzung kommen. Jedoch dürfte es verfrüht sein, bereits von einem Durchbruch zu sprechen. Denn um die Auslegung, wann denn die Vorteilslage tatsächlich eintritt, wird gerade in Baden-Württemberg noch heftig gestritten.