Drei Jahre ist es jetzt her …

… seit unsere Homepage für Betroffene von Erschließungsbeitragsforderungen für Bestandsstraßen in Baden-Württemberg am 13. Dezember 2019 an den Start gegangen ist.
Dieses Jubiläum ist ein guter Grund zurückzublicken.

In diesen drei Jahren haben wir mehr als 600 Straßen zusammengetragen, die von der Thematik betroffen sind. Diese doch beachtliche Zahl dürfte nach wie vor nur die Spitze des Eisbergs sein. Sie widerlegt die Aussage, dass es sich bei Ihrer Straße um einen Einzelfall handelt.
Sie sehen also: Sie sind absolut nicht allein mit Ihren Ängsten und Sorgen, wenn es um die Bedrohung durch oftmals überraschende, späte Erschließungsbeiträge bei Bestandsstraßen geht.

Immer mehr betroffene Grundstückseigentümer, deren Immobilienfinanzierung noch läuft, oder die zwischenzeitlich das Rentenalter erreicht haben, geraten dadurch in eine existenzielle Schieflage, und fühlen sich von politischer Seite willkürlich ausgenutzt. Es besteht bei diesen Menschen zunehmend der Eindruck, dass bei der Umsetzung der Gesetzeslage zugunsten der Gemeindekassen etwas gewaltig nicht stimmt.

Das zeigt auch die Anzahl der Aufrufe der Homepage – inzwischen sind es über 184.000 bei mehr als 59.000 Besuchern – dies ist viel für einen Internetauftritt zu einem „Nischenthema“.

Zahlreiche Berichte Betroffener in Zeitungen und Fernsehbeiträge (ein paar Links haben wir für Sie unter „Worum geht es?, Beispiele aus den Medien“ gesammelt) halten das Thema auch bei nicht Betroffenen präsent.

Viele Betroffene haben zwischenzeitlich die Seite gefunden und wir konnten mit ihnen sprechen, uns ein Bild von der Situation machen und häufig schon durch etwas Zuspruch und den einen oder anderen Hinweis eine Hoffnungsschimmer bieten. Ein wertvolles Networking ist entstanden.

Sie fragen sich nun sicher, ob es auch greifbare Erfolge oder Fortschritte gibt.

Der FDP-Abgeordnete Dr. Schweickert hat sich im Enzkreis für das Thema und auch im Landtag dafür geworben, durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetz (KAG) in Baden-Württemberg Klarheit zu schaffen. Tatsächlich folgte auch eine Gesetzesnovelle des KAG:
Mit Wirkung vom 12.12.2020 gilt die zeitliche Obergrenze von 20 Jahren für die spätestmögliche Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für Bestandsstraßen.

Haben wir damit eines unserer Ziele schon erreicht?

Leider nein: Das KAG verbindet die 20-Jahresfrist mit dem Entstehen der sogenannten Vorteilslage. Über die Definition, wann eine solche Vorteilslage eintritt, gibt es zwischen den Gemeindeverwaltungen, gestützt durch eine weitgehend politisch konforme Rechtsprechung einerseits und den berechtigten Interessen der von nachträglichen Erschließungen betroffenen Anwohner andererseits unverändert die gleichen Gegensätze. Denn wenn es nach den Kommunen geht, handelt es sich bei der neuen 20-Jahresfrist um eine Vorschrift, die praktisch gar nicht zur Anwendung gelangt, wenn man die jüngste VGH-Rechtsprechung zugrunde legt. Hiernach entstehe eine die 20-Jahresfrist auslösende Vorteilslage immer erst dann, wenn die Straße in allen Details planmäßig “endgültig und vollständig hergestellt ist”. Die Frist kann damit praktisch nie vor dem Kassieren ablaufen. Deswegen wird die Gesetzesnovelle von vielen bereits mit dem Prädikat „Mogelpackung“ belegt.
Es besteht also weiterhin Handlungsbedarf, zumal es zu der Frage, wie denn der Eintritt einer „tatsächlichen Vorteilslage“ im Sinne des novellierten Kommunalabgabengesetzes Baden- Württemberg endgültig zu definieren ist, noch keine höchstrichterliche Entscheidung gibt. An die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer Klage aus Rheinland-Pfalz (s.u.) will man sich hierzulande offenbar nicht gebunden fühlen.

Am 16.04.2021 hat Rechtsanwalt Johannes Mascha aus Schwäbisch Gmünd eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, die im Juli 2021 angenommen wurde. Sie betrifft die Erschließungsbeiträge der Interessengemeinschaft Backnang-Sachsenweiler, die in der Straße „Am Krähenhorst“ betroffen sind.

Am 09.06.2021 wurden die Vorauszahlungsbescheide des Kaffeebergwegs in Schwäbisch Gmünd aufgehoben (Details finden Sie hier). Vertreten wurde die Klage am Verwaltungsgericht Stuttgart durch Rechtsanwalt Johannes Mascha.

Am 30.11.2021 hat sich das Bundesverfassungsgericht zur Festsetzungsverjährung bei Erschließungsbeiträgen in Rheinland-Pfalz geäußert (Details finden Sie hier).

Am 03.12.2021 wurden die Erschließungsbeitragsbescheide der Haldenstraße in Esslingen aufgehoben (Details finden Sie hier). Bereits bezahlte Beiträge wurden zwischenzeitlich zurückerstattet. Vertreten wurde die Klage am Verwaltungsgericht Stuttgart durch Steuerberaterin Anja Guerra Maldonado aus Denkendorf im Kreis Esslingen.

Sie sind auf unserer Seite gelandet und wissen noch nicht, ob Sie betroffen sind? –
Dann zögern Sie nicht, unsere Musterschreiben (zu finden unter „Links|Dokumente“) zu verwenden, um bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nachzufragen, damit dies ausgeschlossen oder bestätigt werden kann. Gerne können Sie uns auch kontaktieren.

Vielen Dank für Interesse an unserer Initiative!

Die Links zu den erfolgsversprechenden Urteilen haben wir für Sie noch unter „Links|Dokumente“ zusammengefasst dargestellt.

© Initiative zur Abwehr von Erschließungsbeiträgen für Bestandsstraßen BW