Lebensmittelmarkt in Wohngebiet geplant – Anlass zur “erstmaligen endgültigen Erschließung”

Anwohner sollen den Löwenanteil bezahlen.

So soll es in der Kirchäckerstraße in Tailfingen, einem Ortsteil von Gäufelden im Landkreis Böblingen geschehen.
Vor einigen Wochen war in der Zeitung “Gäubote” zu lesen, dass anlässlich der Neuerrichtung eines Supermarktes die Kirchbergstraße “erstmalig” erschlossen werden soll. Auf einen zu Wort kommenden älteren Anwohner sollen nach Berücksichtigung von Teuerung und Inflation nahe an 80.000 Euro Erschließungskosten zukommen. Immerhin leben der Anwohner bzw. seine Vorfahren schon seit ca. 100 Jahren in dieser Straße. Es darf also mindestens bezweifelt werden, ob es hier rechtmäßig zugeht.
Ohne die Planung des Marktes hätte wohl niemand an die Straßenbaumaßnahme gedacht.
Nun ist man trotz schon viele Jahrzehnte lang bestehender Straße sozusagen von heute auf morgen hoch verschuldet. Und das ohne besonderes Zutun. Kaum zu glauben, dass einem in einem Rechtsstaat so etwas passieren kann – so ein Kommentar in der Zeitung.
Und: Transparenz zur finanziellen Beteiligung des künftigen Marktbetreibers an der Maßnahme? – Fehlanzeige!

Ähnliches ist zu vernehmen aus Sulzbach (Gemeinde Billigheim) im Neckar-Odenwald-Kreis. Hier geht es um ein Seniorenzentrum, das auf einer Freifläche in einem Wohngebiet, neu gebaut werden soll. Das Auslösen von Erschließungskosten für die umliegenden Anwohner wurde bisher nicht explizit angesprochen, gilt jedoch als durchaus wahrscheinlich.

Kirchäckerstraße

© Initiative zur Abwehr von Erschließungsbeiträgen für Bestandsstraßen BW