Erschließungsbeitragsbescheid erhalten – was nun?

Seit einiger Zeit gehen immer mal wieder Kontaktanfragen von Betroffenen ein, die – zum Teil überraschend – einen Erschließungsbeitragsbescheid erhalten haben.
Sind Sie auch betroffen und wissen nicht, was Sie nun tun sollen?

Im Bereich Wie sollte ich reagieren? – erschliessungsbeitrag-bw haben wir unter „Sie haben schon eine Zahlungsaufforderung erhalten?“ ein paar Punkte dazu notiert. Wenn Sie dagegen vorgehen wollen, ist es wichtig, dass Sie die Widerspruchsfrist einhalten (i.d.R. ein Monat nach Erhalt). Die Begründung für den Widerspruch kann nachgereicht werden, ohne dass eine bestimmte Frist eingehalten werden muss.
Für eine solche Begründung sollten Sie sich Zeit nehmen und fachliche Unterstützung hinzuholen. Denn diese Rechtsmaterie wird jeden “juristischen Heimwerker” überfordern. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen Sie am besten vorab, ob diese tatsächlich das Thema Erschließungsbeiträge abdeckt. Leider ist das bei vielen Rechtsschutzversicherungs-Verträgen nicht der Fall.
Bei der Wahl der anwaltlichen Vertretung sollten Sie taktisch klug vorgehen. Es ist sehr von Vorteil, wenn der Anwalt sich mit der Thematik auskennt, aber sehr nachteilig, wenn er gelegentlich auch Gemeinden und Städte vertritt.
Sinnvoll ist immer, Kontakt zu anderen Betroffenen zu suchen. Sicher finden sie einige weitere Betroffene nur eine Haustüre entfernt von Ihnen.
Vielleicht suchen Sie gemeinsam einen Anwalt und/oder machen die lokale Presse aufmerksam. Häufig hilft schon die Tatsache zu sehen, dass man nicht alleine ist. Bilden Sie eine Interessengemeinschaft; so kann jeder seine Ideen & Stärken einbringen.     

Widerspruch, Widerspruchsfrist

© Initiative zur Abwehr von Erschließungsbeiträgen für Bestandsstraßen BW