Während die einen sich auf Weihnachten freuen …
… denken die anderen an die Abrechnung ihrer Erschließungsbeiträge. Die Städte und Gemeinden sind natürlich nicht daran interessiert, die Erschließungsbeiträge verjähren zu lassen. Die Verjährungsfrist endet vier Jahre nach Eingang der letzten Unternehmerrechnung zum Jahresende. Deshalb flattern zu diesem Zeitpunkt vermehrt Bescheide ins Haus.
Sie haben einen Erschließungsbeitrags-Bescheid erhalten, die Feiertage stehen vor der Tür, und Sie haben Zweifel, ob die Beitragsforderung zu Recht erhoben wird? Möglicherweise erreichen Sie aktuell keinen Anwalt, um sich beraten zu lassen und hängen deshalb etwas in der Luft?
Wussten Sie, dass Sie auch formlos schriftlich ohne Begründung Widerspruch einlegen und die Begründung zu einem späteren Zeitpunkt ohne eine bestimmte Frist nachreichen können?
Sie müssen nur darauf achten, dass Sie dies innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Bescheides machen. Mit einem Einschreiben oder Einwurfeinschreiben können Sie den Absendetag und somit auch den Zugang beim Empfänger nachweisen.
Für die Begründung des Widerspruchs sollten Sie sich Zeit nehmen und fachliche Unterstützung hinzuholen. Denn diese Rechtsmaterie wird jeden „juristischen Heimwerker“ überfordern. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen Sie am besten vorab, ob diese tatsächlich das Thema Erschließungsbeiträge abdeckt. Leider ist das bei vielen Rechtsschutzversicherungs-Verträgen nicht der Fall.
Bei der Wahl der anwaltlichen Vertretung sollten Sie taktisch klug vorgehen. Es ist sehr von Vorteil, wenn der Anwalt sich mit der Thematik auskennt und in Sachen Erschließungsbeitragsrecht ausschließlich für betroffene Anwohner tätig ist, aber sehr nachteilig, wenn er gelegentlich auch Gemeinden und Städte vertritt.
Sinnvoll ist immer, Kontakt zu anderen Betroffenen zu suchen. Sicher finden sie einige weitere Betroffene nur eine Haustüre entfernt von Ihnen.
Vielleicht suchen Sie gemeinsam einen Anwalt und/ oder machen die lokale Presse aufmerksam. Häufig hilft schon die Tatsache zu sehen, dass man nicht alleine ist. Bilden Sie eine Interessengemeinschaft; so kann jeder seine Ideen & Fähigkeiten einbringen.
Gerne könne Sie auch hier weiter informieren: Wie sollte ich reagieren? – erschliessungsbeitrag-bw.
Wir hoffen, Ihnen damit etwas weitergeholfen zu haben, wünschen Ihnen frohe und friedliche Weihnachtsfeiertage und einen guten Start in ein gesundes Jahr 2025.