Aus diesen Landkreisen sind die Anwohner weiterer Straßen von nachträglichen Erschließungsbeiträgen bedroht und haben sich deswegen anwaltlicher Hilfe bedient. Neu im Straßenverzeichnis: In Trochtelfingen (Gemeinde Bopfingen) im Ostalbkreis kam die Schelmenstraße hinzu. In Ebingen (Gemeinde Albstadt) im Zollernalbkreis wurden die Schloßbergstraße und die Straße Schloßhalde ergänzt.
Am 24.09.2020 strahlte das SWR-Fernsehen im Rahmen der Sendung “Zur Sache Baden-Württemberg” (ab Minute 30:25) einen Betrag aus über die bevorstehende Erneuerung der lange vorhandenen Eyachstraße in Albstadt-Laufen. Wie so oft wird auch hier die Maßnahme als erstmalige, endgültige Erschließung mit der entsprechenden Beitragspflicht deklariert. Mehrfach erwartet man dort Erschließungsbeiträge auch in Höhen von über 100.000 Euro. Entsprechend groß sind die Sorgen der Anwohner.
Heute sind gleich zwei weitere Landkreise aufgenommen worden, welche von der sogenannten erstmaligen Erschließung von Bestandsstraßen betroffen sind. Es handelt sich um den Schwarzwald-Baar-Kreis und den Zollernalbkreis. Zurzeit ist jeweils eine vorhandene Straße neu vertreten. Schwarzwald-Baar-Kreis: in Blumberg, Ortsteil Kommingen die Alpenstraße Zolleralbkreis: in Albstadt, Ortsteil Laufen die Eyachstraße. Ob es in den beiden Kreisen tatsächlich bei diesen Einzelfällen bleibt, wird abzuwarten sein.
Ferner haben wir aus Fluorn-Winzeln im Kreis Rottweil den Tennisplatzweg nachgetragen.